Nur bis 4 m Einbauhöhe, wenn Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, dürfen gängige Glas-Folien-Module bzw. Glas-Glas Module eingesetzt werden: “Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als 4 m über Verkehrsflächen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können.” In allen anderen Fällen müssen spezielle Glas-Folien-Module, geeignete Glas-Glas-Module oder Kunststoff-Module eingesetzt werden.
Wir als DGS akzeptieren auch gerahmte Glas/Glasmodule für die Montage über 4m, die die statischen Nachweise nach der IEC61730 insbesondere hohe Wind- und Schneelasten 5400 N/m² besitzen, den Hagelschlagtest mit 25 mm Durchmesser und den Pendelschlagversuch bestandenen haben und eine ausreichende Resttragfähigkeit aufweisen. Letztes ist zwar in Deutschland vom DIBt nach der MVV TB nicht anerkannt, wird aber in anderen Ländern z.B. auch Österreich und Schweiz akzeptiert, so es kann bei regelkonformer Befestigung (statischer Nachweis erforderlich) als anerkannter Stand der Regeln der Technik gelten.