Überkopfverglasung

Je nach Neigung zur Vertikalen wird nach DIN18008-1 in Überkopfverglasung (Horizontalverglasung) Neigung > 10° oder Vertikalverglasung Neigung ≤ 10° unterschieden. Überkopfverglasungen müssen über Verkehrsflächen nach DIN18008-2 aus VSG (Verbundsicherheitsglas) hergestellt sein und die Resttragfähigkeit nach DIN 18008-1 nachweisen. Das gilt auch für PV-Module. Unter PV-Module, die keinen Nachweis der Resttragfähigkeit besitzen kann, eine geeignete Auffangvorrichtung montiert werden, die das Herabfallen des Moduls bzw. der Glassplitter verhindert.