Netzbetreiber: “Der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an einen Endstromkreis ist in keinem Fall zulässig.”
Bewertung: Der Netzbetreiber ignoriert die Normänderung.
mögliche Reaktion: Falsche Aussagen ignorieren oder dagegen mittels Anzeige bei der BnetzA vorgehen.
Netzbetreiber: “Der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an die Steckdose ist in keinem Fall zulässig.”
Bewertung: Der Netzbetreiber ist nicht zuständig.
mögliche Reaktion: Aussage ignorieren
Netzbetreiber: “Einer Einspeisung über die Steckdose können wir nicht zustimmen.”
Bewertung: Der Gesetzgeber verlangt nur eine Anmeldung, keine Zustimmung. Wenn Sie bei der Anmeldung den Netzschutz mittels NA-Schutz Konformitätserklärung nach AR-N-4105 nachgewiesen haben, hat der Netzbetreiber keine Handhabe, um Ihnen den Betrieb zu verbieten.
mögliche Reaktion: Wenn Sie keinen Zählertausch wünschen, können Sie den Dialog abbrechen – die Anmeldung ist erfolgt.