Wie soll ich mit der Reaktion meines Netzbetreibers umgehen?

Netzbetreiber: “Der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an einen Endstromkreis ist in keinem Fall zulässig.”

Bewertung: Der Netzbetreiber ignoriert die Normänderung.

mögliche Reaktion: Falsche Aussagen ignorieren oder dagegen mittels Anzeige bei der BnetzA vorgehen.


Netzbetreiber: “Der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an die Steckdose ist in keinem Fall zulässig.”

Bewertung: Der Netzbetreiber ist nicht zuständig.

mögliche Reaktion: Aussage ignorieren


Netzbetreiber: “Einer Einspeisung über die Steckdose können wir nicht zustimmen.”

Bewertung: Der Gesetzgeber verlangt nur eine Anmeldung, keine Zustimmung. Wenn Sie bei der Anmeldung den Netzschutz mittels NA-Schutz Konformitätserklärung nach AR-N-4105 nachgewiesen haben, hat der Netzbetreiber keine Handhabe, um Ihnen den Betrieb zu verbieten.

mögliche Reaktion: Wenn Sie keinen Zählertausch wünschen, können Sie den Dialog abbrechen – die Anmeldung ist erfolgt.