Müssen steckbare Solar-Geräte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden?

  • Ortsfeste Steckdosen-Solarmodule müssen laut MaStRV registriert werden. Nicht ortsfeste Einheiten müssen nicht registriert werden. (FAQ der BnetzA) Es ist bisher nicht abschließend geklärt, wann ein Steckdosen-Solarmodul ortsfest ist.
  • Die Registrierung ist unter https://www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen.
  • Die Registrierung ist gebührenfrei.
  • Die Registrierung kann vom Anlagenbetreiber oder durch vom Anlagenbetreiber bevollmächtige Personen durchgeführt werden.
  • Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und könnte ein dreistelliges Bußgeld zur Folge haben.
Derzeit ist juristisch die Frage nicht vollständig belastbar geklärt, ob es sich bei einem steckbaren Solar-Gerät um eine Einheit im Sinne des Marktstammdatenregisters handelt: Demnach dürften steckbare Solargeräte den Kriterien einer „ortsfesten Erzeugungseinheit“ im Sinne der Verordnung § 2 Nr. 4 MaStRV nicht genügen. Dieser Begriff ist in der Begründung der MaStRV zwar nicht weiter beschrieben, es dürfte aber Erzeugungseinheiten betreffen, die im Sinne einer gewissen Dauerhaftigkeit errichtet werden (Fundament, verschraubter Unterbau usw.). Die typischen Balkon- oder Terrassenmodule dürften jedenfalls dann nicht darunter fallen, wenn sie nicht dauerhaft mit einem Gebäude verschraubt sind.
(Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz)
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