Mein Netzbeteiber fordert die Anmeldung nach VDE AR-N-4105 von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb. Was soll ich tun?

Es gibt kein Gesetz und keine Norm, die diese Forderung stützt. Empfehlung: Füllen Sie die Formulare – soweit anwendbar – selbst aus, Sie haben damit die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

Hintergrund:

Der Gesetzgeber fordert in § 19 Abs. 3 (NAV) eine Anmeldung, ohne dabei Vorgaben zu machen. Die Anmeldung nach VDE AR-N-4105 ist ein unverbindlicher Vorschlag der Netzbetreiber, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Alternativ können Sie die Anmeldung aber auch nach dem österreichischen Vorbild/Beispiel von Westnetz durchführen, indem Sie folgende Angaben übermitteln:

  • Kontaktdaten des Anlagenbetreibers
  • Standort der Stromerzeugungseinrichtung
  • Techn. Daten zur Stromerzeugungseinrichtung (Leistung in Watt, Hersteller des Wechselrichters)