Es gibt kein Gesetz und keine Norm, die diese Forderung stützt. Empfehlung: Füllen Sie die Formulare – soweit anwendbar – selbst aus, Sie haben damit die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.
Der Gesetzgeber fordert in § 19 Abs. 3 (NAV) eine Anmeldung, ohne dabei Vorgaben zu machen. Die Anmeldung nach VDE AR-N-4105 ist ein unverbindlicher Vorschlag der Netzbetreiber, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Alternativ können Sie die Anmeldung aber auch nach dem österreichischen Vorbild/Beispiel von Westnetz durchführen, indem Sie folgende Angaben übermitteln:
- Kontaktdaten des Anlagenbetreibers
- Standort der Stromerzeugungseinrichtung
- Techn. Daten zur Stromerzeugungseinrichtung (Leistung in Watt, Hersteller des Wechselrichters)