Unter energetischen/wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sollte das Solar-Gerät in Richtung des unverschatteten Himmels blicken. Ein 800 Watt Gerät würde bei 50° Süd die grösste Stromkostenreduktion bringen, bei der ungünstigsten Ausrichtung (70° Nord) sinkt die Stromkostenreduktion um 30 %. (Auch bei Nordausrichtung können die Stromgestehungskosten des Solar-Geräts unter den Kosten für Netzstrombezug liegen.)
Die eingesetzten Materialien und Haltesysteme müssen zum Einsatzort passen. Bei Solar-Geräten nach DGS-Standard ist der Hersteller verpflichtet, die zulässigen Montagearten anzugeben.
Nur bis 4 m Einbauhöhe, wenn Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, dürfen gängige Glas-Folien-Module eingesetzt werden: “Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als 4 m über Verkehrsflächen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können.” In allen anderen Fällen müssen spezielle Glas-Folien-Module, geeignete Glas-Glas-Module oder Kunststoff-Module eingesetzt werden.
Die Befestigung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden. Das betrifft insbesondere die Verbindungsstellen von Modul zu Montagesystem sowie zur Balkonbrüstung sowie dem Montagesystem selbst. Die Befestigung muss eventuelle bestehende Anforderungen des Baurechts einhalten. Die entsprechenden Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden. Wenn Sie sich an die Herstellervorgaben halten, haftet der Hersteller.