Wenn das Steckbare Solar-Geräte weniger als 800 Watt leistet und die Netzrückspeisung des Solar-Gerätes geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, ist jeder Zähler geeignet.
Wenn das steckbare Solar-Gerät weniger als 800 Watt leistet und die Netzrückspeisung des Solar-Gerätes höher als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, ist ein Zähler mit Rücklaufsperre für den rechtssicheren Betrieb nötig. (Die Umrüstung auf einen Zähler mit Rücklaufsperre zieht keine laufenden Kosten nach sich.)
ACHTUNG: Für Leistungen über 800 Watt muss ein Elektriker ihre Elektroinstallation überprüfen!
Wenn das steckbare Solar-Gerät mehr als 1000 Watt leistet, ist ein Zwei-Richtungs-Zähler für den rechtssicheren Betrieb nötig. (Ein Zwei-Richtungs-Zähler kann laufende Kosten verursachen.)
ACHTUNG: Die geänderte DIN VDE 0100-551 macht es möglich, an reinen Einspeisestromkreisen bis zu 4600 Watt an einer speziellen Einspeissteckdose anzuschließen. Diese hohen Leistungen können aber nur angeschlossen werden, nachdem ein Elektriker die Leistungsreserve des Stromkreises ermittelt hat.