Wie kann die 70% Regel eingehalten werden?

Dies ist nicht abschließend geklärt. Anerkannt ist eine Überauslegung des PV-Moduls (z.B. 300 W PV-Modul an 210 W Wechselrichter) oder die Reduktion der Einspeiseleistung. Theoretisch kann hierfür auch die Grundlast herangezogen werden. (Weiterführende Infos: Clearingstelle EEG).