Müssen steckbare Solar-Geräte die 70% Regel einhalten?

Nur wenn EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden soll. Da das EEG grundsätzlich technische Vorgaben aufstellt, kann vertreten werden, dass diese auch von Anlagebetreibern, die keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen wollen, eingehalten werden müssen. Wird allerdings keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen, kann sich die Nichteinhaltung von Vorgaben des EEG auch nicht negativ für einen Anlagenbetreiber auswirken.

Hintergrund:

Das EEG regelt den Vorrang der Einspeisung von EE-Anlagen und deren Förderung. Dabei handelt es sich im Kern um ein Angebot staatlicher Förderung. Anlagenbetreiber müssen dieses Angebot der Förderung aber nicht annehmen, deklaratorisch sieht das EEG daher bspw. in § 21a die (ungeförderte) sonstige Direktvermarktung vor. Die EEG-Förderung ist an die Umsetzung verschiedener (technischer) Anforderungen beim Anlagebetrieb geknüpft (vgl. §§ 9 ff. EEG). Die Nichteinhaltung dieser Pflichten führt zu einer Verringerung oder dem Ausfall der Förderung (§ 52 EEG). Es bestehen keine ordnungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten (vgl. oben). Einspeiseanlagen, die keine Förderung in Anspruch nehmen, bzw. deren Betrieb, können im Falle von Pflichtverstößen ausschließlich nach EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen sanktioniert werden.
(Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz)